einfach. klar. helvetia. Helvetia Schweizerische Ihre Schweizer Versicherung Versicherungsgesellschaft AG St. Gallen Es betreut Sie: Helvetia Versicherungen Generalagentur Baden Mellingerstrasse 1 Gasser Melanie & Marcel 5400 Baden T +41 58 280 80 72 Chapfstrasse 16 5210 Windisch michele.squitieri@helvetia.ch Ihr Ansprechpartner ist Michele Squitieri, 402842_044 26. Juni 2026 _ID NL6011101 15.001.405.655 26.06.2026 12:44:23 ch00sqm Antrag für Ihre Helvetia Privatkundenversicherung Antragsnummer 15.001.405.655 Ersatz für Policennummer 4.000.324.677 Gültigkeit des Antrages bis 24.09.2026 Ablauf der Police 01.06.2032 Zahlungsart jährlich Jahresprämie CHF 1'954.60 . zuzüglich eidgenössische Stempelabgabe CHF 97.70 . zuzüglich kantonale Abgabe für Feuerlöschkosten CHF 9.60 Jahresprämie bei Vertragsabschluss CHF 2'061.90 Der Vertrag ist auf das Ende des dritten oder jedes weiteren Versicherungsjahres kündbar. Seite 2 von 11 Antragsnummer 15.001.405.655 / 26. Juni 2026 Serviceleistungen Beginn 26.06.2026 Tarifbedingung 10.2025 Jahresprämie CHF 19.40 Ihre vereinbarten Services Leistungsumfang - 24/7-Hilfeleistung inklusive Unsere Soforthilfe steht Ihnen 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Im Schadenfall: T +41 (0)58 280 30 00 Bei allgemeinen Anfragen: T +41 (0)58 280 10 00 - 48-h-Schadenzahlung inklusive Helvetia garantiert nach erfolgreicher Forderungsprüfung eine Schadenzahlung innerhalb von 48h. - Prämienbefreiung inklusive - Kürzungsverzicht bei Grobfahrlässigkeit inklusive - Beratungsrechtsschutz inklusive Versicherer ist die Coop Rechtsschutz AG, Entfelderstrasse 2, 5001 Aarau, T +41 (0)62 836 00 57. _ID NL6011102 15.001.405.655 26.06.2026 12:44:23 ch00sqm - Türöffnungsservice inklusive - Kartensperrservice inklusive - Home Assistance inklusive - Handwerkerservice - Organisation Bauleitung - Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern - Sofortmassnahmen bei einem technischen Defekt von Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, Sanitär-, Lift- und Elektroanlagen - Organisation Wachdienst - Kosten für psychologische Nachbetreuung inklusive - Update-Garantie inklusive Vertragsgrundlagen - Allgemeine Versicherungsbedingungen, Gemeinsame Bestimmungen, Ausgabe September 2025 - Serviceleistungen im Detail Berücksichtigte Rabatte - Kombinationsrabatt 15.00% Seite 3 von 11 Antragsnummer 15.001.405.655 / 26. Juni 2026 Hausratversicherung Beginn 26.06.2026 Versicherungsort Chapfstrasse 16, 5210 Windisch Objekttyp Risikoort CH / FL Beschreibung Bauart: massiv, Gebäudetyp: Einfamilienhaus, Wohnen: Eigentümer, Personen: Mehrpersonenhaushalt Tarifbedingung 10.2025 Jahresprämie CHF 584.30, davon gemäss AVO, Art. 178 für die - Feuerversicherung: CHF 72.70 - Elementarschadenversicherung: CHF 40.10 Versichert sind Feuer Elementar Diebstahl Flüssigkeiten Weitere und Gas Gefahren Hausrat 1) 191'000 191'000 191'000 191'000 Selbstbehalt 500 500 500 500 Folgekosten sowie 38'200 38'200 38'200 38'200 Schadenverhütungskosten 1) Selbstbehalt 500 500 500 500 Einfacher Diebstahl auswärts 2'000 _ID NL6011103 15.001.405.655 26.06.2026 12:44:23 ch00sqm Selbstbehalt 200 Einfacher Diebstahl auswärts PLUS 2'000 Selbstbehalt 200 Cyber: Schäden aus der Benutzung 5'000 von Internet-Technologien Selbstbehalt 300 Unterhaltungselektronik: all risks 2'000 Selbstbehalt 200 Optikerwaren & Hörgeräte: all risks 2'000 Selbstbehalt 200 Übriger Hausrat: all risks 2'000 Selbstbehalt 200 Fahrräder & E-Bikes bis 25km/h: 2'000 einfacher Diebstahl auswärts Selbstbehalt 200 Fahrräder & E-Bikes bis 25km/h: all 2'000 risks Selbstbehalt 200 1) Die Versicherung gilt mit automatischer Anpassung der Versicherungssumme und der Prämie. Vertragsgrundlagen - Allgemeine Versicherungsbedingungen, Gemeinsame Bestimmungen, Ausgabe September 2025 - Allgemeine Versicherungsbedingungen, Hausrat und Privathaftpflicht, Ausgabe September 2025 Besondere Bedingungen - Unterversicherungsverzicht Berücksichtigte Rabatte (gilt nicht für Prämien der gesetzlichen Elementarschadenversicherung) - Kombinationsrabatt 15.00% Seite 4 von 11 Antragsnummer 15.001.405.655 / 26. Juni 2026 Privathaftpflichtversicherung Beginn 26.06.2026 Versicherungsort Chapfstrasse 16, 5210 Windisch Objekttyp Wohnort CH / FL Beschreibung Wohnen: Eigentümer, Personen: Mehrpersonenhaushalt Tarifbedingung 10.2025 Jahresprämie CHF 88.90 Versichert sind Personenschäden Sachschäden Weitere Gefahren Basisversicherung 10'000'000 10'000'000 Selbstbehalt 500 500 Schäden an fremden 10'000'000 Motorfahrzeugen Selbstbehalt 500 Cyber: Schäden aus der Benutzung 100'000 von Internet-Technologien Selbstbehalt 0 Vertragsgrundlagen _ID NL6011104 15.001.405.655 26.06.2026 12:44:23 ch00sqm - Allgemeine Versicherungsbedingungen, Gemeinsame Bestimmungen, Ausgabe September 2025 - Allgemeine Versicherungsbedingungen, Hausrat und Privathaftpflicht, Ausgabe September 2025 Berücksichtigte Rabatte - Kombinationsrabatt 15.00% Seite 5 von 11 Antragsnummer 15.001.405.655 / 26. Juni 2026 Rechtsschutzversicherung Beginn 26.06.2026 Versicherungsort Chapfstrasse 16, 5210 Windisch Objekttyp Wohnort CH / FL Beschreibung Wohnen: Eigentümer, Personen: Mehrpersonenhaushalt, Nationalität CH / FL: ja, Aufenthaltsbewilligung: nicht benötigt, Anzahl Einheiten: 1 Tarifbedingung 10.2025 Jahresprämie CHF 301.00 Versichert sind Privatrechtsschutz Verkehrsrechtsschutz Basisversicherung, Leistungen für bis max. 500'000 bis max. 500'000 Rechtstreitigkeiten als Fussgänger, pro Fall pro Fall Passagier, Velo-, Mofafahrer, Vertragspartei, Konsument von Waren und Dienstleistungen, Patient, Internet-Nutzer Selbstbehalt 0 0 Rechtsschutzfälle als Eigentümer, bis max. 500'000 _ID NL6011105 15.001.405.655 26.06.2026 12:44:23 ch00sqm Halter, Lenker, Mieter von Motor- pro Fall und Wasserfahrzeugen Selbstbehalt 0 Rechtsschutzfälle als Arbeitnehmer bis max. 500'000 pro Fall Selbstbehalt 0 Rechtsschutzfälle als Eigentümer bis max. 500'000 einer selbst bewohnten pro Fall Wohnung/Liegenschaft Selbstbehalt 0 Versicherer ist die Coop Rechtsschutz AG, Entfelderstrasse 2, 5001 Aarau, Tel. +41 (0)62 836 00 57. Es gelten diese Versicherungssummen, sofern in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nichts anderes aufgeführt ist. Vertragsgrundlagen - Allgemeine Versicherungsbedingungen, Gemeinsame Bestimmungen, Ausgabe September 2025 - Allgemeine Versicherungsbedingungen, Rechtsschutz, Ausgabe September 2021 Berücksichtigte Rabatte - Kombinationsrabatt 15.00% Seite 6 von 11 Antragsnummer 15.001.405.655 / 26. Juni 2026 Gebäudesachversicherung Beginn 26.06.2026 Versicherungsort Chapfstrasse 16, 5210 Windisch Objekttyp Einfamilienhaus Beschreibung Schätzungsart: provisorisch, Baujahr: 1944, Bauart: massiv, Flachdach: ohne Tarifbedingung 10.2025 Jahresprämie CHF 961.00 Versichert sind Feuer Elementar Diebstahl Flüssigkeiten Weitere und Gas Gefahren Gebäude 1) 1'325'000 Selbstbehalt 200 Ortungs-, Freilegungs- und versichert Leitungsreparaturkosten 1) Selbstbehalt 200 Folgekosten sowie 265'000 Schadenverhütungskosten 1) Selbstbehalt 200 _ID NL6011106 15.001.405.655 26.06.2026 12:44:23 ch00sqm Verglasungen von Gebäuden und versichert Gebäudeumgebung sowie sanitären Einrichtungen gegen Glasbruchschäden 1) Selbstbehalt 0 Gebäude gegen Erdbeben und 1'325'000 Vulkanausbruch 1) Selbstbehalt 10%, min. 20'000 Folgekosten, Gebäudeumgebung, 265'000 Geräte und Materialien sowie Bauleistungen gegen Erdbeben und Vulkanausbruch 1) Selbstbehalt 10%, min. 20'000 1) Die Versicherung gilt mit automatischer Anpassung der Versicherungssumme und der Prämie. Vertragsgrundlagen - Allgemeine Versicherungsbedingungen, Gemeinsame Bestimmungen, Ausgabe September 2025 - Allgemeine Versicherungsbedingungen, Gebäude, Ausgabe September 2022 Besondere Bedingungen - Provisorisch geschätzte Gebäude Berücksichtigte Rabatte - Kombinationsrabatt 15.00% Seite 7 von 11 Antragsnummer 15.001.405.655 / 26. Juni 2026 Wichtige Hinweise zum Vertragsabschluss Datenschutz: Sämtliche personenbezogene Daten werden gemäss der geltenden Datenschutzgesetzgebung bearbeitet. Weitere aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter ''Hinweise zum Datenschutz'': www.helvetia.ch/datenschutz. Einwilligungserklärung Falls für die Antrags- oder Leistungsprüfung aufgrund des Umfangs des Risikos erforderlich, werden die Daten an die am Vertrag beteiligten Dritten im In- und Ausland, insbesondere an Rückversicherer sowie an die Gesellschaften der Helvetia Gruppe, zur Datenbearbeitung übermittelt, unter Einhaltung des Schweizerischen Datenschutzgesetzes. Ich ermächtige Helvetia, zu den in den Hinweisen zum Datenschutz genannten Zwecken bei Behörden, anderen Versiche- rungsgesellschaften und weiteren Dritten sowie ihren Hilfspersonen sachdienliche Auskünfte, Daten und Kopien von Akten über mich einzuholen und in diesem Zusammenhang die erforderlichen Angaben über mich an diese Dritten zu übermitteln. Dementsprechend entbinde ich diese Dritten und Helvetia ausdrücklich von ihrem Amts- oder Berufsgeheimnis oder anderweitigen Geheimhaltungspflichten und ermächtige diese Dritten, Helvetia die zur Antragsprüfung, Vertragsdurchführung und Leistungsfallerledigung benötigten Auskünfte zu erteilen und sämtliche relevanten Akten zuzustellen. Die erhaltenen Daten dürfen von den Gesellschaften der Helvetia Gruppe sowie von deren Partnergesellschaften für die Unterbreitung von bedarfsgerechten Angeboten ihrer Dienstleistungen verwendet werden. Eine allfällige Unterstützung und psychologische Beratung aufgrund eines versicherten Ereignisses wird durch die Stiftung CareLink, Sägereistrasse 20, 8152 Glattbrugg erbracht. Wenn eine solche Leistung in Anspruch genommen wird, gibt Helvetia der Stiftung CareLink die Policennummer, Name und Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer der versicherten Person bekannt, damit eine Fachperson der Stiftung CareLink den Kontakt zur versicherten Person aufneh- men und die Leistungen erbringen kann. Ich ermächtige Helvetia, die erwähnten Daten zu diesem Zweck der Stiftung CareLink bekanntzugeben. _ID NL6011107 15.001.405.655 26.06.2026 12:44:23 ch00sqm Diese Ermächtigungen gelten unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages und ohne zeitliche Befristung. Sie können jederzeit durch Erklärung in Textform (z.B. E-Mail) an Helvetia widerrufen werden. Ein Widerruf wirkt jeweils nur für die Zu- kunft. Soweit eine Ermächtigung für die Vorbereitung oder Durchführung des Vertrags erforderlich ist, ist ein Widerruf nur durch Rückzug des Antrags oder Kündigung des Vertrags gemäss den anwendbaren Bestimmungen möglich. Ein späterer Widerruf kann dazu führen, dass Leistungen nicht erbracht werden können. Helvetia kann Personendaten auch im Wider- rufsfall weiterhin bearbeiten, soweit diese Bearbeitung gesetzlich gestattet ist oder überwiegenden Interessen dient. Abschliessende Informationen und Unterschriften Bestätigung Mit Unterzeichnung des Antrags bestätige ich, sämtliche in diesem Antrag gestellten Fragen vollständig und wahrheitsge- mäss beantwortet und je ein Exemplar der auf den vorliegenden Versicherungsvertrag anwendbaren Dokumente erhalten zu haben und damit einverstanden bin: l Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) einschliesslich Kundeninformation inkl. gesetzliche Informations- pflichten (Art. 3 VVG); l Die Zusatzbedingungen (ZB); l Ein Doppel des Antrages; l Das Informationsblatt ''Vermittlerinformation'', sofern der Vertragsabschluss nicht über einen von mir beauftragten Makler/Broker vermittelt wird. l Der Einwilligungserklärung betreffend das Einholen und Bekanntgeben gewisser Personendaten. Ich bestätige weiter, dass ich nach Einsicht in das Antragsformular und in die genannten Vertragsdokumente über Folgen- des orientiert bin: l Die Identität meines Versicherers; l Den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrags. Ich kenne insbesondere die versicherten Risiken, den Umfang des Versicherungsschutzes, die Höhe der geschuldeten Prämien, die Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrags sowie meine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag; l Die Bearbeitung meiner Personendaten einschliesslich Zweck, Art der Datensammlung Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, sowie Empfänger und Aufbewahrung der Daten; l Dass die Beispielrechnungen sowie die Erklärung der zu versichernden Person Bestandteil dieses Antrages bilden; l Dass Änderungen gegenüber den im Antrag abgegebenen Erklärungen, welche vor dem definitiven Zustandekommen dieser Versicherung bzw. vor Ablauf der Widerrufsfrist eintreten, nachgemeldet werden müssen; l Dass Mitteilungen von Helvetia, die das Versicherungsverhältnis betreffen, schriftlich oder per E-Mail an mich erfolgen. Ich nehme zur Kenntnis, dass Helvetia jegliche Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Kommunikationskanäle ablehnt. l Den Risiken der digitalen Kommunikation (www.helvetia.ch/datenschutz) Seite 8 von 11 Antragsnummer 15.001.405.655 / 26. Juni 2026 Ort Datum Unterschrift der antragstellenden Person Michele Squitieri 100030737 Helvetia Versicherungen Unterversicherung Eine Unterversicherung liegt vor, wenn Ihre angegebene Versicherungssumme niedriger ist als der tat- sächliche Ersatzwert. Um eine Leistungskürzung im Schadenfall zu verhindern, empfehlen wir Ihnen, den Versicherungswert Ihres Hausrates und/oder Ihres Gebäudes stets im Auge zu behalten. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald Helvetia den vorliegenden Antrag innerhalb der gesetzlichen Fristen geprüft und angenommen hat. Sofern eine Ablehnung innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgt, kommt der Versicherungsvertrag nicht zu Stande. Der Vertrag ist auf das Ende des dritten oder jedes weiteren Versicherungsjahres kündbar. _ID NL6011108 15.001.405.655 26.06.2026 12:44:23 ch00sqm Seite 9 von 11 Antragsnummer 15.001.405.655 / 26. Juni 2026 Serviceleistungen im Detail Prämienbefreiung Bei einer Erwerbsunfähigkeit einer versicherten Person von mind. 70%, erlässt Helvetia die gesamte Versicherungsprämie dieses Vertrages während 5 Jahren. Eine Erwerbsunfähigkeit von weniger als 70% begründet keine Prämienbefreiung. Eine Änderung des Erwerbsunfähigkeits- grades ist Helvetia unverzüglich mitzuteilen. Von Helvetia zu viel erlassene Prämien sind nachzuzahlen. Die Erwerbsunfähigkeit ist mittels rechtskräftiger Verfügung der Schweizerischen Invaliden- versicherung (IV) nachzuweisen. Die Prämienbefreiung beginnt mit dem von der IV festgelegtem Beginn der Erwerbsunfähigkeit. Kein Anspruch auf Leistung besteht, wenn die Erwerbsunfähigkeit zu mehr als der Hälfte auf Krankheiten oder Unfälle zurückzuführen ist, welche bereits vor Vertragsbeginn bestanden haben. Der Nachweis der Anspruchsberechtigung obliegt dem Versicherungsnehmer. Die Prämienbefreiung gilt nur für den abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Bei den Produkten Gebäudesach und -haft gilt die Prämienbefreiung nur für selbstbewohnte Gebäude. Versichert sind der Versicherungsnehmer und dessen Ehe- oder Konkubinatspartner. Die Prämienbefreiung hat keine Gültigkeit bei _ID NL6011109 15.001.405.655 26.06.2026 12:44:23 ch00sqm - anderen Personengemeinschaften (z. B. übrige Familienmitglieder oder Studenten innerhalb einer Wohngemeinschaft) - juristischen Personen (inkl. Vereinen) - Stockwerkeigentümer- und Erbengemeinschaften. Türöffnungsservice Wenn der Zugang zu den selbstbewohnten Wohnräumlichkeiten aufgrund eines plötzlichen und unvorhergesehenen Ereignisses nicht möglich ist und keine anderen vertretbaren Massnahmen zugemutet werden können, vermittelt Helvetia einen Dienstleister, der den Zugang ermöglicht. Versichert sind die Aufwendungen des Handwerkers (Arbeits-, Material- und Wegkosten) für das Öffnen der Türe, das Anbringen eines Notschlosses und die Wiederinstandstellung in den Vorzustand. Diese Serviceleistung kann einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, wobei ein Selbstbehalt von CHF 100 gilt. Wenn keine Vermittlung durch Helvetia stattfindet, ist die Übernahme der Kosten auf CHF 1'000 limitiert. Kürzungsverzicht bei Grobfahrlässigkeit Helvetia verzichtet auf das ihr zustehende Recht, ihre Leistungen zu kürzen, wenn das Ereignis durch den Versicherten grobfahrlässig herbeigeführt worden ist. Vom Verzicht ausgenommen bleiben Ereignisse, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Missbrauch von Medikamenten, dem Konsum von Alkohol und Drogen oder mit einem Geschwindigkeitsdelikt im Sinne von Art. 90 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes stehen. Dieser Verzicht gilt nur für die in diesem Vertrag versicherten Deckungen und Leistungen. Beratungsrechtsschutz Rechtsberatung in sämtlichen Rechtsstreitigkeiten durch den Rechtsdienst der Coop Rechts- schutz. Sollte sich der Beizug eines externen Rechtsanwaltes als notwendig erweisen, werden die Kosten bis max. CHF 1'000 übernommen. Leistungspflicht besteht erst ab Vertragsbeginn. Pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf eine Rechtsberatung. Pro Angelegenheit gilt der Anspruch einmal. Kartensperrservice Für abhandengekommene Kredit- und Debitkarten sowie SIM-Karten wird auf Ihren Wunsch die Sperrung der Karten von Helvetia veranlasst. Seite 10 von 11 Antragsnummer 15.001.405.655 / 26. Juni 2026 Handwerkerservice Vermittlung eines Fachbetriebes bei notwendigen Reparaturen am Wohnsitz des Anspruchs- berechtigten sowie bei anderweitigem Bedarf. Die Reparatur der beschädigten Sache ist nicht Bestandteil dieser Serviceleistung. Organisation Bauleitung Helvetia übernimmt oder organisiert bei einem versicherten Ereignis auf Wunsch des Versicherungsnehmers eine Bauleitung, wenn mehr als vier Fachfirmen zur Behebung eines Schadens beauftragt werden müssen. Sofortmassnahmen bei einem technischen Defekt Vermittlung eines Dienstleisters und Übernahme der Kosten bis CHF 1'000 für die provisorische Reparatur als Sofortmassnahme bei technischen Defekten an Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, Sanitär-, Lift- und Elektroanlagen (z. B. Sicherungskasten), um den Betrieb dieser Anlagen bis zur definitiven Schadenbehebung sicherzustellen. Die definitiven Reparaturkosten sind nicht Bestand- teil dieser Serviceleistung. Sofern es sich nicht um das Eigentum des Versicherungsnehmers handelt, werden Massnahmen erst nach Absprache mit dem Eigentümer vorgenommen. Organisation Wachdienst _ID NL6011110 15.001.405.655 26.06.2026 12:44:23 ch00sqm Vermittlung eines Wachdienstes und Übernahme der Kosten bis CHF 1'000 zur notwendigen Überwachung des beschädigten Gebäudes oder des Hausrates, welcher sich in diesem Gebäude befindet. Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern Vermittlung eines Dienstleisters und Übernahme der Kosten für die vollständige, fach- und artgerechte Beseitigung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern. Diese Serviceleistung kann einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, wobei ein Selbstbehalt von CHF 100 gilt. Wenn keine Vermittlung durch Helvetia stattfindet, ist die Übernahme der Kosten auf CHF 1'000 limitiert. Update-Garantie Sofern Helvetia während der Vertragslaufzeit Änderungen der Allgemeinen Versicherungs- bedingungen vornimmt und der Umfang der Deckungen und Leistungen erweitert wird, hat der Versicherungsnehmer im Schadenfall die Wahl, den gesamten Schadenfall nach den in der Police vereinbarten Bedingungen oder nach den neusten Bedingungen abrechnen zu lassen. Diesen Anspruch gewährt Helvetia ab Einführung der neuen Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen maximal bis zum in der Police vereinbarten Vertragsablauf. Ist die Vertragslaufzeit abgelaufen und verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um ein Jahr, besteht ab dem im Vertrag festgehaltenen Ablaufdatum kein Leistungsanspruch mehr. Die Update-Garantie kommt nicht zur Anwendung, wenn die Police auf individueller Basis einge- schränkt oder von erschwerten Bedingungen abhängig gemacht wurde (z.B. Vertragssanierung). Kosten für psychologische Nachbetreuung Die versicherte Person kann Unterstützung und psychologische Beratung in Anspruch nehmen, sofern das aufgrund eines in diesem Vertrag versicherten Ereignisses benötigt wird. Die Leistung umfasst 3 Anrufe im Gegenwert von max. CHF 1'000 und gilt pro versicherte Person je Ereignis. Die Unterstützung oder Beratung erfolgt via Helvetia durch die Stiftung Carelink. Medizinische Leistungen sowie Franchisen und Selbstbehalte der Schweizerischen Sozial- versicherungen sind nicht versichert. Seite 11 von 11 Antragsnummer 15.001.405.655 / 26. Juni 2026 Besondere Bedingungen für Hausrat Unterversicherungsverzicht In Abänderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) verzichtet Helvetia, mit Ausnahme von Elementarschäden, unabhängig der Schadenhöhe, auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Besondere Bedingungen für Gebäude Provisorisch geschätzte Gebäude Versicherungssumme und Prämie sind provisorisch aufgrund der veranschlagten Baukosten, ein- schliesslich Architekten- und Ingenieurhonorar (ohne Kosten für Bauland und Umgebungs- arbeiten), festgesetzt. Die definitive Versicherungssumme und Prämie müssen sofort nach Vorliegen der Schätzung, spätestens jedoch zwei Jahre nach Versicherungsbeginn, dokumentiert werden. _ID NL6011111 15.001.405.655 26.06.2026 12:44:23 ch00sqm