# Helvetia Vorsorgeversicherung Säule 3a – Prüfung Ausstieg, Prämienfreistellung und 3a-Transfer

**Stand:** 26.06.2026  
**Police:** Helvetia Vorsorgeversicherung, Gebundene Vorsorge Säule 3a, Beginn 01.05.2009, Ablauf 01.05.2050  
**Basis:** Police vom 08.05.2009, Wertanfrage Helvetia vom 12.04.2025, VVG Art. 20/21 und Art. 89–93, BVV 3 Systematik zur gebundenen Selbstvorsorge.

## 1. Kernaussage

Du hast mit deiner Korrektur recht: Bei einer **Säule 3a-Vorsorgeversicherung** ist «einfach nicht mehr einzahlen» nicht sauber mit einem Bank-3a-Konto vergleichbar. Es gibt eine vertragliche Jahresprämie von **CHF 2'400**. Diese sollte nicht einfach ignoriert werden.

Der saubere Weg ist:

1. **Nicht einfach nicht zahlen.**
2. **Schriftlich Prämienfreistellung / Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung verlangen.**
3. Alternativ **Rückkauf mit direktem Transfer in eine andere anerkannte 3a-Lösung** prüfen lassen.
4. Kein freier Cash-out aufs Privatkonto, ausser ein gesetzlicher 3a-Vorbezugsgrund liegt vor.

## 2. Begriffe sauber getrennt

| Begriff | Bedeutung in deinem Fall | Ergebnis |
|---|---|---|
| Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit | Versicherte Leistung deiner Police. Helvetia bezahlt/erlässt Prämien, wenn Erwerbsunfähigkeit gemäss Vertrag eintritt. | Das ist ein Risikobaustein, kein freiwilliger Ausstieg. |
| Prämienfreistellung / Umwandlung | Vertrag wird aktiv oder bei Prämienausfall nach Regeln in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt. Keine weiteren Prämien, aber reduzierte garantierte Leistung. | Bei dir laut Helvetia: neue Versicherungssumme **CHF 43'736**. |
| Rückkauf | Vertrag wird beendet; Rückkaufswert wird fällig. Bei Säule 3a nicht automatisch frei verfügbar. | Nur frei auszahlbar bei gesetzlichen 3a-Vorbezugsgründen; sonst Transfer prüfen. |
| Transfer in andere 3a-Lösung | Rückkaufs-/Austrittswert geht direkt an eine anerkannte 3a-Stiftung/Versicherung. | Voraussichtlich der richtige Weg, wenn du in Wertschriften-3a reinvestieren willst. |

## 3. Deine konkreten Policendaten

| Punkt | Wert |
|---|---:|
| Vertragsart | Gebundene Vorsorge Säule 3a |
| Versicherungsbeginn | 01.05.2009 |
| Ablauf / Erlebensfall | 01.05.2050 |
| Jahresprämie | CHF 2'400 |
| Garantiertes Kapital im Erlebensfall | CHF 112'662 |
| Todesfallkapital | steigend; Start CHF 2'742, jährlich +CHF 2'748 |
| Versicherte Prämienbefreiung | bei Erwerbsunfähigkeit, Beginn nach 3 Monaten, längstens bis 30.04.2050 |
| Rückkaufswert per 01.05.2025 laut Wertanfrage | CHF 29'853.45 |
| Bisher zusätzlich verwendete Arbeitsannahme aus Voranalyse | Total inkl. Überschuss/Notiz CHF 31'090.65 – von Helvetia final bestätigen lassen |
| Prämienfreie Versicherungssumme laut Helvetia | CHF 43'736 |

## 4. Kannst du wirklich «raus» und nicht mehr einzahlen?

### 4.1 Nicht sauber: einfach Zahlung einstellen

Das Einstellen der Zahlung ohne schriftliche Vereinbarung führt in den Prämienverzug. Nach VVG Art. 20 muss der Versicherer mahnen und eine 14-Tage-Frist setzen; danach ruht seine Leistungspflicht. VVG Art. 21 regelt die Folgen nach erfolglosem Verzug. Für Lebensversicherungen ist zusätzlich Art. 93 relevant: Wenn nach mindestens drei Jahren keine Prämien mehr gezahlt werden, ist ein Umwandlungswert geschuldet; bei rückkaufsfähiger Versicherung kann statt Umwandlung der Rückkaufswert verlangt werden.

Das ist kein guter operativer Weg. Er ist unnötig unordentlich und riskiert Friktion beim Versicherungsschutz.

### 4.2 Sauber: schriftliche Prämienfreistellung / Umwandlung verlangen

VVG Art. 90 gibt bei einer Versicherung mit Umwandlungswert das Recht, eine ganze oder teilweise Umwandlung in eine **prämienfreie Versicherung** zu verlangen. Helvetia hat in der Wertanfrage bereits eine konkrete prämienfreie Versicherungssumme genannt: **CHF 43'736**. Das ist ein starkes Indiz, dass ein Umwandlungswert besteht.

**Praktisch bedeutet das:**

- Du zahlst künftig keine CHF 2'400 mehr in diese Police.
- Der Vertrag bleibt als reduzierte Versicherung bestehen.
- Die garantierte Leistung sinkt auf die prämienfreie Versicherungssumme.
- Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit wird wirtschaftlich weitgehend irrelevant, weil keine laufende Prämie mehr geschuldet ist.
- Todesfall-/Erlebensfallwerte sind neu gemäss prämienfreier Police zu bestätigen.

## 5. Prämienfreistellung ist nicht dasselbe wie Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit

Dein Verdacht ist nachvollziehbar, weil die Begriffe ähnlich klingen. In deiner Police steht als versicherte Leistung:

> Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit.

Das ist der Risikobaustein. Daneben verwendet Helvetia in der Wertanfrage ausdrücklich:

> Bei einer allfälligen Prämienfreistellung des Vertrages beträgt die neue Versicherungssumme CHF 43'736.

Damit meint Helvetia nicht den Erwerbsunfähigkeitsfall, sondern die **Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung**. Das sind zwei verschiedene Mechanismen.

## 6. Rückkauf: Was passiert bei Säule 3a?

Bei einer normalen freien Vorsorge 3b wäre ein Rückkauf grundsätzlich eine Auszahlung an dich. Bei deiner Police handelt es sich aber ausdrücklich um **gebundene Vorsorge Säule 3a**.

Deshalb gilt:

| Variante | Möglich? | Bemerkung |
|---|---|---|
| Auszahlung aufs Privatkonto ohne Grund | Nein, normalerweise nicht | Säule 3a ist gebunden. |
| Auszahlung für selbstbewohntes Wohneigentum | Ja, wenn Voraussetzungen erfüllt | Klassischer WEF-/Eigenheim-Vorbezug. |
| Auszahlung bei Aufnahme selbständiger Erwerbstätigkeit | Ja, wenn Voraussetzungen erfüllt | Nur unter den gesetzlichen Bedingungen. |
| Auszahlung bei endgültigem Verlassen der Schweiz | Ja, wenn Voraussetzungen erfüllt | Nachweisdokumente nötig. |
| Auszahlung bei Invalidität / Pensionierungsfenster | Ja, wenn Voraussetzungen erfüllt | Abhängig von Situation und Fristen. |
| Direkter Transfer in eine andere anerkannte 3a-Lösung | Ja, als Zielpfad zu prüfen | Kein freier Bezug, sondern gebundener Vorsorgetransfer. |

## 7. Ist Reinvestition in eine andere 3a-Lösung möglich?

Ja, die sinnvollste Struktur ist nicht «3a-Geld herausnehmen und privat investieren», sondern:

> **Rückkauf / Auflösung der Versicherung mit direkter Übertragung des Vorsorgeguthabens an eine andere anerkannte Säule-3a-Einrichtung.**

Das kann z.B. eine kostengünstige 3a-Wertschriftenstiftung sein. Entscheidend ist, dass der Betrag **nicht an dich privat** ausbezahlt wird, sondern direkt an die neue 3a-Einrichtung. Damit bleibt die Vorsorgebindung erhalten.

Helvetia muss dir schriftlich bestätigen:

- ob ein vollständiger Transfer an eine andere 3a-Stiftung möglich ist,
- welcher Betrag effektiv übertragen wird,
- ob der Betrag dem Rückkaufswert entspricht oder ob Abzüge/Gebühren anfallen,
- ob Überschüsse enthalten sind,
- welche Formulare/Empfangsbestätigung der neuen 3a-Stiftung nötig sind,
- ob die Police danach vollständig erlischt.

## 8. Finanzielle Einordnung der drei Varianten

| Variante | Was passiert | Vorteil | Nachteil | Einschätzung |
|---|---|---|---|---|
| Weiterführen bis 2050 | CHF 2'400/Jahr weiterzahlen; garantiert CHF 112'662 | Garantie, Todesfallschutz, Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit | Tiefe erwartete Rendite, Kapital lange gebunden, hohe Opportunitätskosten | Nur sinnvoll, wenn Garantie/Risikoschutz wichtiger sind als Rendite. |
| Prämienfreistellung | Keine weiteren Prämien; reduzierte garantierte Summe CHF 43'736 | Sofortiger Stopp weiterer Zahlungen ohne 3a-Transferstress | Rückkaufswert bleibt in alter Police; erwartete Rendite auf den inneren Wert ca. 1.4% p.a. | Solider Mittelweg, wenn Rückkauf/Transfer unattraktiv oder administrativ blockiert ist. |
| Rückkauf + direkter 3a-Transfer | Police endet; Wert geht in neue 3a-Lösung | Höchste Flexibilität innerhalb 3a, Wertschriftenrendite möglich, tiefere Kosten möglich | Garantie/Todesfallschutz/Prämienbefreiung fallen weg; Markt- und Timingrisiko | Finanzlogisch wahrscheinlich stärkste Variante bei Anlagehorizont bis 2050. |

## 9. Warum meine frühere Aussage zu korrigieren ist

Die verkürzte Aussage «du kannst einfach nicht mehr einzahlen» ist bei dieser Vertragsart zu grob. Korrekt ist:

> Du kannst die künftige Prämienzahlung sehr wahrscheinlich beenden, aber nicht durch passives Nichtzahlen als Strategie. Du solltest schriftlich Prämienfreistellung/Umwandlung verlangen oder Rückkauf mit direktem 3a-Transfer beauftragen.

## 10. Konkrete Empfehlung

### Empfehlung A – zuerst Helvetia schriftlich zur Wahl stellen

Fordere von Helvetia eine schriftliche Variantenbestätigung per nächstmöglichem Termin:

1. **Prämienfreistellung / Umwandlung**
   - neue garantierte Erlebensfallleistung,
   - Todesfallleistung,
   - ob noch Risiko-/Verwaltungskosten abgezogen werden,
   - ob Überschüsse weiter gutgeschrieben werden,
   - Termin der Umwandlung,
   - Bestätigung, dass ab dann keine Prämien mehr geschuldet sind.

2. **Rückkauf mit direktem Transfer in andere Säule 3a**
   - effektiver Transferwert,
   - Rückkaufswert inklusive Überschüsse,
   - Gebühren/Stornoabzüge,
   - benötigte Formulare der Ziel-3a-Stiftung,
   - steuerliche Behandlung als direkter gebundener Vorsorgetransfer.

3. **Weiterführen**
   - aktualisierte garantierte Werte,
   - aktuelle Todesfallleistung,
   - Wert der Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit,
   - Projektion mit und ohne Überschüsse.

### Empfehlung B – wenn Transfer möglich ist

Wenn Helvetia bestätigt, dass der Betrag direkt in eine andere anerkannte 3a-Lösung übertragen werden kann, ist dies aus Renditesicht voraussichtlich die bevorzugte Variante. Der Anlagehorizont bis 2050 beträgt rund 25 Jahre. Eine günstige 3a-Wertschriftenlösung muss nur eine sehr moderate Rendite erzielen, um die alte Garantie ökonomisch zu schlagen.

### Empfehlung C – wenn Transfer unattraktiv oder blockiert ist

Dann ist die **Prämienfreistellung** der pragmatische Mittelweg: keine weiteren CHF 2'400/Jahr in den alten Vertrag, aber Erhalt einer reduzierten garantierten Leistung. Die künftigen 3a-Beiträge können dann separat in eine neue 3a-Wertschriftenlösung fliessen.

## 11. Formulierung an Helvetia

> Guten Tag  
>  
> Bitte prüfen Sie meine Police 1210.P0.75275593, Helvetia Vorsorgeversicherung Gebundene Vorsorge Säule 3a, per nächstmöglichem Termin.  
>  
> Ich bitte um eine schriftliche Gegenüberstellung folgender Varianten:  
>  
> 1. Weiterführung mit Jahresprämie CHF 2'400 bis Ablauf;  
> 2. vollständige Prämienfreistellung / Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung;  
> 3. Rückkauf mit direkter Übertragung des Vorsorgeguthabens an eine andere anerkannte Säule-3a-Einrichtung.  
>  
> Bitte bestätigen Sie je Variante die garantierten Leistungen im Erlebensfall, Todesfallleistung, Rückkaufs-/Transferwert inklusive Überschüsse, allfällige Gebühren oder Abzüge, steuerliche Behandlung bei direktem 3a-Transfer sowie die genaue AVB-Grundlage.  
>  
> Bitte bestätigen Sie insbesondere, ob bei der Prämienfreistellung ab Umwandlung keine weiteren Prämien mehr geschuldet sind und ob der Rückkaufswert direkt an eine andere anerkannte 3a-Stiftung übertragen werden kann.  
>  
> Freundliche Grüsse

## 12. Schlussurteil

Du kommst nicht im Sinn von «frei über das Geld verfügen» aus der Säule 3a heraus, ausser ein gesetzlicher Vorbezugsgrund liegt vor. Du kommst aber sehr wahrscheinlich aus der **weiteren Prämienpflicht** heraus, indem du schriftlich Prämienfreistellung/Umwandlung verlangst.

Die beste Zielstruktur ist:

1. **Transferfähigkeit klären.**
2. Wenn möglich: **Rückkaufwert direkt in neue 3a-Wertschriftenlösung übertragen.**
3. Wenn nicht attraktiv: **Prämienfreistellung wählen und künftige 3a-Beiträge separat investieren.**
4. Nicht passiv in Zahlungsverzug laufen lassen.
