helvetia A Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG Basel 8. Mai 2009 Police für Ihre Helvetia Vorsorgeversicherung, Gebundene Vorsorge (Säule 3a) Policennummer 1210.P0.75275593 Vorsorgenehmer und versicherte Person Herr Geb.-Datum: 21.06.1985 Marcel Gasser Berufl. Tätigkeit: Hochbauzeichner Versicherungspositionen ~ Kapitalbildende Versicherung mit steigendem Todesfallkapital, finanziert mit Jahresprämie SS * Pramienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit Versicherungsbeginn 01.05.2009 Zusammenfassung der per 01.05.2009 versicherten Leistungen Leistungsart Zeitpunkt / Dauer | Garantierte Leistungen | in CHF Kapital im Erlebensfall | am 01.05.2050 112'662.00 Kapital im Todesfall | vor dem 01.05.2010 2742.00 ab 01.05.2010 jährlich steigend um 2'748.00 Prämienbefreiung vor dem 01.05.2050 bei Erwerbsunfähigkeit Beginn der Prämienbefreiung 3 Monate nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit Ende der Prämienbefreiung spätestens am 30.04.2050 S Total Jahresprämie per Versicherungsbeginn in CHF Total Jahresprämie vor Rabatt 2'674.30 Rabatt -274.30 Total Jahrespramie erstmals fallig am 01.05.2009 2'400.00 Pramienentwicklung in CHF Jahrespramie für den Zeitraum 01.05.2009 - 30.04.2050 2'400.00 Voraussichtliche Uberschussbeteiligung Überschüsse entstehen, wenn die Erträge der Kapitalanlagen höher als die in der Pramienberechnung bereits berücksich- tigte Verzinsung sind und / oder sich die Risiko- und Kostenverläufe günstiger entwickeln als in der Pramienberechnung angenommen. Art der Uberschussverwendung Der im jeweiligen Versicherungsjahr gültige Uberschussanteil wird verzinslich angesammelt. Bitte wenden. NVIPMAIN/ POLI202D/KP/PL 75275593/1633 Seite 2 von 2 Policennummer 1210.P0.75275593 / 8. Mai 2009 Begünstigung Für die Leistung aus dieser Versicherung sind begünstigt: a) im Erlebensfall: der Vorsorgenehmer; b) nach dessen Ableben die folgenden Personen in nachstehender Reihenfolge: 1. Der überlebende Ehegatte, oder die überlebende eingetragene Partnerin beziehungsweise der überlebende eingetra- gene Partner, 2. Die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse un- terstützt worden sind, oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss, . Die Eltern . Die Geschwister . Die übrigen Erben apo Wichtiger Hinweis Dieser Versicherungsvertrag hat die schriftlichen Antragserklarungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zur Grundlage. Stimmt der Inhalt der Police nicht mit den getroffenen Vereinbarungen überein, so hat der Versiche- rungsnehmer innert 4 Wochen nach Empfang der Urkunde deren Berichtigung zu verlangen; andernfalls gilt der Inhalt als von ihm genehmigt (Art. 12 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag). Helvetia Versicherungen Private Vorsorge A.luilahnam mal Angela Winkelmann Frangois Matile Leiterin Marktbereich Leiter Kundendienst NVIPMAIN/ POLI202D/KP/PL 75275593/1634